CBDC (Central Bank Digital Currency)
Eine CBDC ist eine digitale Variante von Fiat-Geld, ausgegeben und abgesichert von der Zentralbank — juristisch gesetzliches Zahlungsmittel, operativ digital und nicht-anonym.
CBDCs unterscheiden sich von Stablecoins: ausgegeben von der Zentralbank, 1:1-Anspruch auf Fiat, gesetzliches Zahlungsmittel. Zwei Varianten: Retail (öffentliche Nutzung) und Wholesale (Banken untereinander). 130+ Länder erforschen CBDCs; Chinas digitaler Yuan (e-CNY) ist am weitesten mit 260+ Mio. Wallets. Der digitale Euro ist bei der EZB in Konzeptphase: Rollout vermutlich 2027–2029. Debatte: Privatsphäre, Überwachung, Programmierbarkeit (Ausgabezwänge, Zinsen), Bank-Disintermediation.
Beispiel
Der digitale Euro der EZB würde in Brieftaschen der Bürger erscheinen, über Banken verteilt, nutzbar für P2P und Retail. Offline-Fähigkeiten in Gestaltung; Privatsphärenschutz in Diskussion (pseudonym für Low-Value-Transaktionen).
Häufig gestellte Fragen
CBDC oder Stablecoin?
CBDC: Zentralbank, gesetzliches Zahlungsmittel, reguliert. Stablecoin: privater Emittent, juristisch meist kein gesetzliches Zahlungsmittel, marktgetrieben. CBDCs werden langfristig mit Stablecoins für spezifische Use Cases konkurrieren.
Privatsphären-Risiken?
Heißes Thema. Möglicherweise: Zentralbank sieht jede Transaktion. EZB verspricht Privacy-by-Design, Offline-Optionen und gestufte Privatsphäre (anonym für Micropayments). Realität hängt vom finalen Design und Recht ab.
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